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Podcasts

Hier können Sie unsere Podcasts zu den verschiedensten Themen hören.

In diesem Podcast vom 14. Februar 2024, geht es um den Umgang der Behörde mit Hilfsbedürftigen Menschen „Leider Nicht Obdachlos!“

In diesem Podcast vom 23. Dezember 2023, geht es um den Umgang der Behörde mit U25 jährigen Menschen Teil2.

In diesem Podcast vom 08. Dezember 2023, geht es um den Umgang der Behörde mit U25 jährigen Menschen.

In diesem Podcast vom 12. November 2023, geht es um Nahtlosigkeit, was passiert wenn ihr von der Krankenkasse Ausgesteuert werdet.

 

Presse

Pressemitteilung der ALI vom 09.02.2024

ALI WHV/FRI lädt zur öffentlichen Versammlung in die Volkshochschule Wilhelmshaven ein

!!Achtung, die erste Ali Versammlung nach langer Zeit findet nicht in Zeit von 17:00 – 19:00 Uhr statt, sondern von 17:30 – 19:30 Uhr!!

Thema: Bürgergeldbezug: Arbeiten lohnt sich nicht mehr oder doch?

Die Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven/Friesland freut sich, alle interessierten Bürger*innen am Dienstag den 13.02.2024 von 17:30 bis 19:30 Uhr zur einer für alle offenen Informationsversammlung in den Raum 011 der Volkshochschule Wilhelmshaven in der Virchowstr. 29 einzuladen.

Thema der Veranstaltung ist eine kritische und auf tatsächliche Fakten und Zahlen basierte Auseinandersetzung mit der These und politischen Kampagne, dass sich Arbeit seit der Einführung des Bürgergeldes nicht mehr lohnt. Es werden unter anderem die verschiedenen staatlichen Leistungen Bürgergeld, Wohngeld oder Lastenzuschuss und Kinderzuschlag an Fallbeispielen mit oder ohne Erwerbsarbeit in einem kurzen Vortrag vor- und gegenübergestellt. Im Anschluss wird es Raum für eine offene Diskussionen und Fragen der Teilnehmer*innen geben.

Am 24.02.2024 von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr ist die ALI auch mit ihrer monatlichen Sendung „Is wat?“ im Bürgerfunk von Radio Oldenburg eins auf UKW 106,5 im Sendegebiet oder über https://oeins.de/hf-stream/ zu hören. In der Sendung, geht’s um die Themen Armut, Ausgrenzung und Diskriminierung im Alltag und Aktuelles aus diesem Bereich sowie um bestehendes oder geplantes aus der sozialen Gesetzgebung und den Auswirkungen dieser Regelungen auf den Lebensalltag betroffener Bürger*innen.

Pressemitteilung der ALI  vom 02.02.2024

ALI WHV/FRI hat geänderte Sozialberatungszeiten in Schortens und
Wilhelmshaven Die Arbeitsloseninitiative berät ab Februar in Schortens im „Pferdestall“ im Zentrum für Kinder, Jugendliche und Familien im Alter Brauerweg 1, 26419 Schortens nicht mehr an jeden 1. und 3. Mittwoch sondern an jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 09:00 – 12:00 Uhr.

In Wilhelmshaven ändert sich ab Februar die Beratungszeit am Nachmittag im ALI Büro in der Rheinstr.118 für Erwerbstätige von vormals jeden Montag von 16:30 – 18:30 Uhr auf jeden Donnerstag von 16:00 – 18:00 Uhr.

Das gesamte Sozialberatungsangebot in Wilhelmshaven und Friesland ist auf der ALI Homepage im Internet unter www.ali-whv-fri.de einzusehen. Die unabhängige und kostenlose Sozialberatung der Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven/Friesland richtet sich an alle Menschen, die von Erwerbslosigkeit betroffen sind und Bürgergeld und/oder Arbeitslosengeld I beziehen oder deren Einkommen trotz Erwerbseinkommen oder anderen Einkommensarten wie Krankengeld, Alters- oder, Elterngeld, Mutterschaftsgeld usw. so gering ist, dass das Geld nicht ausreicht, um sich sich selbst oder ihre angehörigen Familienmitglieder im Haushalt versorgen zu können.
Die ALI unterstützt in ihrer Sozialberatung bei der Antragstellung oder wenn Fragen und Unklarheiten bezüglich Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II (Bürgergeld), Wohngeld, Kündigungen, Kinderzuschlag, Bildung- und Teilhabe bei Kindern und Jugendlichen, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter, Rente,
Schwerbehinderung, Elterngeld, Mutterschaftsgeld usw. bestehen.
Euer ALI Team

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Pressebericht in der „NWZ“ vom 26.10.2023

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Pressebericht in der „WZ“ vom 26.10.2023

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Pressemitteilung
Am 19.01.2022 wurde ein offener Brief, an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gesendet.

Der Grund dafür sind die Stark steigende Energiepreise:

Jobcenter müssen sofort die Höchstbeträge für anerkannte Heizkosten anheben!

Die Energiepreise steigen überall stark an, hiervon sind insbesondere einkommensschwache Haushalte betroffen.

Während der Corona-Pandemie werden von den Jobcentern befristet bis 31.3.2022 die tatsächlichen Unterkunftskosten (Miete und Heizung) übernommen

Das gilt allerdings nicht in den Fällen, in denen zuvor bereits
nur die angemessenen und nicht die tatsächlichen Unterkunftskosten berücksichtigt wurden, weil das Jobcenter die Heizkosten als zu hoch bewertet. Dort werden grundsätzlich nur „Angemessene Heizkosten“ berücksichtigt (was ein unbestimmter Rechtsbegriff ist).

Es wird immer wieder begründet, dass man ja den Energieanbieter wechseln könne, um die Heizkosten zu senken. Angesichts von massiven Preissteigerungen ist dies momentan allerdings nicht möglich.

Auch verschuldete Menschen mit Schufa-Eintrag können nicht einfach den Energieanbieter wechseln sie fallen bei der Bonitätsprüfung durch.

Laut CHECK24 (Stand: 10.1.2022) haben die Grundversorger ihre Gaspreise in 1.055 Fällen erhöht oder Erhöhungen angekündigt die Gaspreise erhöhen sich danach im Schnitt um 68,6 Prozent und betreffen gut 3,6 Millionen Haushalte bei der Berechnung von Höchstbeträgen nach Verbrauch mit den Gas-Preisen des hiesigen regionalen Grundversorgers EWE ergeben sich je nach Haushaltsgröße höhere jährliche Heizkosten für 2022 in Höhe von 264 € – 336 €. Momentan ist der Grundversorger EWE laut den Vergleichsportalen CHECK24 und VERIVOX in unserer Region der günstigste Anbieter.

 

Daher die Bitte an den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, dafür Sorge zu tragen, dass die Jobcenter bei der Festlegung von Höchstbeträgen zumindest von den Verbrauchswerten des Bundesheizspiegels und den aktuellen Energiepreisen (der Grundversorger) auszugehen haben.

Es darf und kann nicht sein, dass Jobcenter an veralteten Höchstbeträgen festhalten, für die es gar keine entsprechenden Angebote der Energieversorger mehr gibt.

Der Regionalverbund der Erwerbsloseninitiativen Weser-Ems e.V.

Aktuelle Informationen

Am 11. und 12. April bleibt die ALI geschlossen, wir bilden uns für Euch weiter und sind am 15. April wie gewohnt für Euch da.
 
Gestern am 18.03. hat Richard Fiebig (ALI WHV/FRI) Stephan Weil auf der Bürgerdialogveranstaltung der SPD in WHV getroffen. Dort haben wir ihm unsere Bitte/Forderungen zu einer endlich auskömmlichen und langfristigen Finanzierung der Existenzsicherungs- und Erwerbslosen Beratungsstellen in Niedersachsen überreicht.


Die Stadt Schortens hat die finanzielle Unterstützung der ALI eingestellt, daher bekommen Bürger aus Schortens ab sofort keine Termine mehr außerhalb der regulären Beratungszeiten und es wird dort keine Hausbesuche mehr geben, dies bedauern wir sehr. Wie es dort weitergehen soll wissen wir im Augenblick noch nicht.
Euer ALI Team


20. Januar 2024 Demonstration gegen Rechtsextreme in Wilhelmshaven, wir waren dabei! Über 2000 Menschen sind zusammen gekommen um zu zeigen „Wir sind mehr“


Ab den 13. Februar 2024 findet die ALI Versammlung wieder am zweiten Dienstag im Monat alle zwei Monate in der Zeit von 17:00 bis 19:00 Uhr, im Raum 11 der vhs Wilhelmshaven, Virchowstr. 29, statt.
Wir freuen uns darüber Euch alle wieder zusehen.
Euer ALI Team

Beratung in Wilhelmshaven,
Montag und Donnerstag von 09:00 -12:00 Uhr ohne Anmeldung möglich,  ihr könnt Euch ab 08:45 Uhr auf unserer Liste eintragen! 

Am Donnerstag können Erwerbstätige das Beratungsangebot ab 16:00 – 18:00 Uhr wahrnehmen. 

Freitags gibt es zusätzlich die Möglichkeit das Beratungsangebot nach vorheriger Terminabsprache wahrzunehmen!

Beratung im Landkreis Friesland,

Jever jeden 1. & 3. Montag im Monat von 15:00 – 18:00 Uhr, 

Sande jeden 2. & 4. Donnerstag im Monat von 15:00 – 18:00 Uhr,

Schortens jeden 2. & 4. Mittwoch im Monat von 09:00 – 12:00 Uhr,

Varel jeden 1. & 3. Dienstag im Monat von 09:00 – 13:00 Uhr. 

Eine Beratung per E-Mail können wir NICHT leisten.

Telefonisch sind wir Montags, Dienstags und Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr unter 04421-9821000 erreichbar… sollten wir in einem anderen Telefongespräch sein, hinterlasst eine Nachricht mit Euren Namen und Eurer Telefonnummer auf dem AB, wir rufen Euch zurück.

Euer ALI Team

ALI auf die Ohren „On Air“

Im Bürgerfunk von Radio Oldenburg eins 

Unser Mitstreiter Olaf Schubert ist an jedem 4. Samstag, ab 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Bürgerfunk von Radio Oldenburg eins auf UKW 106,5 im Sendegebiet oder über https://oeins.de/hf-stream/ mit der Sendung „Is wat?“ auf Sendung. In dieser Sendung, geht’s um Armut, Ausgrenzung und Diskriminierung im Alltag und Aktuelles aus diesem Bereich sowie Grundsätzliches.

 

Kontakt zwischen Jobcenter und „Kunden*innen“

Wie soll der Kontakt zwischen Jobcenter und „Kunden*innen“ funktionieren?


Die Jobcenter sollen dafür sorgen, dass Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt mit Jobcentermitarbeiter*innen geklärt werden können. Die Möglichkeiten dazu sollen die Jobcenter bekannt machen
(z. B. Internetseiten, Aushänge an den Jobcentern, Zeitungen usw.)
Die ansonsten üblichen „formalen Anforderungen“ (z. B. irgendwelche Formulare benutzen zu müssen) sollen derzeit nicht so genau genommen werden, bzw. werden die entsprechenden Anträge nach formloser Antragstellung dann zugesendet. Anträge sollen auch per Post, per E-Mail, telefonisch oder als Einwurf in die Hausbriefkästen der Jobcenter möglich sein:

Telefon Jobcenter in Oldenburg:
neben der 0441-21970-0 die Nummer 0441-21970-1010

Telefon Jobcenter in Wilhelmshaven:
04421-75819009 oder 04421 75814444

Telefon Jobcenter in Jever:
04461-9195264 oder 04461-9195266

Telefon Jobcenter in Varel:
04461-953311

Wichtig wäre es immer, Abschriften oder Kopien der Anträge zu machen,
– bei Telefonaten mit den Jobcentern: den Zeitpunkt, mit wem und besonders über was gesprochen wurde, aufzuschreiben,
– per Post Anträge als einfaches Einschreiben aufzugeben,
– per Einwurf im Hausbriefkasten des Jobcenters möglichst einen Zeugen dabei haben, der gesehen hat,
was der Brief enthält und beim Einwerfen dabei war
(Den Brief dann mit dem Zusatz – Einwurf mit Zeugen – versehen).

Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen ohne persönliche Vorsprache

Wie geht es sich Arbeitslos zu melden und Arbeitslosengeld zu beantragen ohne die sonst notwendige persönliche Vorsprache im Amt und auch ohne nach telefonischer Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur einen Rückruf der Arbeitsagentur abwarten zu müssen?

Nach Auskunft der Agentur für Arbeit in Oldenburg ist dies wie folgt möglch:

Sendet eine Mail an die Arbeitsagentur in Oldenburg: oldenburg.EZ@arbeitsagentur.de

In dieser Mail nennt Ihr:

Euren Name, Anschrift, Geburtsdatum, eine Liste Eurer Arbeitsverhältnisse in den letzten 2,5 Jahren. Auch andere Zeiten können einen Anspruch auf Arbeitslosengeld begründen, z.B. Elternzeit (nach Arbeit), Mutterschafts-, Elterngeld oder Krankengeldbezug. (Einen Mustertext findet Ihr weiter unten)

Fordert in Eurer Mail an die Arbeitsagentur auf, Euch die Antragsunterlagen zur Beantragung von Arbeitslosengeld zuzusenden auch die Formulare, in denen die Arbeitgeber oder z.B. die Krankenkasse die entsprechenden Zeiten bescheinigen sollen.

Wir empfehlen diese Art der Arbeitslosmeldung auch allen, die mit der Arbeitsagentur nicht in Deutsch telefonieren können.

Zudem passiert es bei der telefonischen Arbeitslosmeldung immer wieder, dass dieser Telefonanruf im System der Arbeitsagentur nicht vermerkt wird und Ihr diese Arbeitslosmeldung nachher nicht mehr nachweisen könnt (und dann kein Alg erst später bekommt).
Ohne Nachweis gilt nämlich Eure Arbeitslosmeldung nicht, es sei denn Ihr hättet Zeugen für Euren Anruf.
Ihr könnt die „Arbeitsbescheinigung nach § 312 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)“ Euch auch selbst von der Webseite der Arbeitsagentur herunterladen und per Mail an Eure (ehemaligen) Arbeitgeber senden. Ihr erhaltet diese hier.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/arbeitsbescheinigung_ba013140.pdf


Ein entsprechendes Formular zur Bescheinigung des Bezugs z.B. von Kranken- oder Mutterschaftsgeld findet Ihr zum Download hier:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/bescheinigung-p312-abs3_ba013228.pdf

Ein Hinweis:
Wir legen dringend nahe diese Bescheinigungen beim Arbeitgeber mit einer Fristsetzung anzufordern. Formulierungsvorschlag:
Bitten senden Sie mir die ausgefüllte Bescheinigung innerhalb von 10 Tagen ausgefüllt zurück.

Warum Fristsetzung? Einige Arbeitgeber reagieren auf die Anforderung dieses Nachweises nur äußerst langsam oder gar nicht – diese Erfahrung machen wir leider immer ’mal wieder. Arbeitgeber sind jedoch gesetzlich verpflichtet, diese Bescheinigung auf Anforderung auszufüllen.
Wenn die Arbeitgeber die Bescheinigung trotz Fristsetzung und Eurer Erinnerung nicht ausstellen, kann die Arbeitsagentur diese Bescheinigung selbst anfordern – dann jedoch gleich zusammen mit einer Art Strafgebühr. Diese amtliche Anforderung schickt die Arbeitsagentur jedoch nur, wenn Ihr die Bescheinigung mit Fristsetzung selbst angefordert habt. Da die Arbeitsagentur Euer Arbeitslosengeld ohne diese Bescheinigung nicht berechnet, seid Ihr dringend auf dieses Dokument angewiesen.
Sendet Euch der Arbeitgeber die Bescheinigung trotz allem nicht aus, kann die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld „vorläufig“ berechnen und bewilligen.
Beantragt ggf. diese vorläufige Bewilligung. Dazu fragt Euch die Arbeitsagentur z.B. nach Eurem Einkommen in den letzten 12 Monaten. Dies könnt Ihr dann mit Kopien Eurer Lohnabrechnungen nachweisen.


Deine Mail könnte so aussehen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich melde mich mit dieser Mail arbeitslos und beantrage Arbeitslosengeld.

Meine persönlichen Daten sind:

Name:

Anschrift:

Geburtsdatum:

Rentenversicherungsnummer (= Sozialversicherungsnummer):
(oder Kundennummer der Arbeitsagentur, wenn Ihr diese bereits habt)

Beschäftigungszeiten:

 (1. Tag des Arbeitsvertrages und letzter Tag des Arbeitsvertrages) mit Arbeit in den vergangenen 2,5 Jahren(es können auch mehrere Beschäftigungszeiten bei verschiedenen Betrieben sein):


Bitte senden Sie mir die Antragsunterlagen zur Beantragung von Arbeitslosengeld zu sowie das Formular, in dem die Arbeitgeber die Beschäftigungszeiten bescheinigen soll.

Vielen Dank,
mit freundlichem Gruß

(hier Euren Namen einsetzen)

Wichtig: Wenn Ihr dieses Muster für den Postweg nutzt, dann unterschreibt bitte handschriftlich.

Ali Beratungsorte

Seit März ist die offene Beratung in Wilhelmshaven an den Beratungstagen Montag und Donnerstag von 09:00 – 12:00 Uhr wieder möglich.

Das heißt ihr könnt Euch ab 8:45 Uhr auf unserer Liste eintragen!

Am Donnerstag können Erwerbstätige das Beratungsangebot ab 16:00 – 18:00 Uhr wahrnehmen.

Freitags gibt es zusätzlich die Möglichkeit eine Beratung nach vorheriger Terminabsprache wahrzunehmen!

im Landkreis Friesland ist die Beratung:
Jever jeden 1. & 3. Montag im Monat von 15:00 bis 18:00 Uhr,

Sande jeden 2. & 4. Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr,

Schortens jeden 2. & 4. Mittwoch von 09:00 bis 12:00 Uhr

und in Varel am 1.& 3. Dienstag von 09:00 – 13:00 Uhr

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Abschließende Festsetzung nach §41a SGBII

Alle SGB II Leistungsbezieher mit Einkommen, egal wie hoch und welcher Art des Einkommens. Es ist bei einer zu erwartenden Einkommenspanne der untere, bereinigte Betrag zugrunde zu legen.
Sollten Sie jedoch in der höheren Einkommenspanne beschieden worden sein und es fehlen Ihnen weit mehr als der Freibetrag im Monat.
Sollten Sie nach jeder erhaltenden Lohnabrechnung das anhängende Formular ausfüllen und beim Zuständigen Job Center abgeben. Das bewirkt, das Sie nicht bis Ende des Bewilligungszeitraumes auf Ihr Geld warten müssen.

Denken Sie an die Kopie und an den Eingangsstempel!

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