Pressemitteilung Januar 2025:
ALI Wilhelmshaven/Friesland muss Beratung am Nachmittag in Wilhelmshaven ab sofort einstellen Kostenlose Kopiermöglichkeit und Begleitdienst zu Ämtern wird in Wilhelmshaven ebenfalls stark eingeschränkt
Aufgrund der mehrheitlichen Entscheidung des Rates der Stadt Wilhelmshaven im Dezember 2024, das ein für alle Bürger:innen
kostenloses und niedrigschwelliges Sozialberatungsangebot im Existenzsicherungsbereich 2025 nicht mehr finanziell unterstützt wird, ist die Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven/Friesland nicht mehr in der Lage ihr Beratungsangebot an jedem Donnerstag Nachmittag von 16 bis 18 Uhr in Wilhelmshaven durchzuführen. Besonders Erwerbstätige mit nicht hohen Einkommen, die Vormittags arbeiten müssen und Unterstützung bei ihren Anträgen oder Fragen zum Wohngeld/Lastenzuschuss, Bildung und Teilhabeleistungen für ihre Kinder, Kinderzuschlag
und andere Leistungen haben, sowie alleinerziehende Elternteile, die wegen den verschobenen Schulanfangszeiten ihrer Kinder, nicht die Möglichkeit haben, früh genug zu der Beratung am Vormittag zu erscheinen, sind von der Entscheidung des Rates betroffen.
Weiterhin muss das seit über zwei Jahren bestehende Angebot von einer kostenlosen Kopier- und Ausdruckmöglichkeit von leistungsrelevanten Nachweisen in den Raümlichkeiten der ALI jetzt stark eingeschränkt werden. Dies betrifft größenteils Menschen in Wilhelmshaven, die Anträge an das hiesige Jobcenter stellen müssen. Das Jobcenter in Wilhelmshaven hat seit der Pandemie die Kopier- oder Scanmöglichkeit im Amtsgebäude eingestellt und trotz mehrmaliger Gespräche der ALI mit der Jobcenterleitung und der gesetzlichen Regelung, das Grundsicherungsleistungen, dazu gehört auch das Bürgergeld, immer kostenfrei zu beantragen sind
und der Tatsache das andere Jobcenter wie in Friesland und Oldenburg dieses Angebot aufrechterhalten oder nach der Pandemie wieder eingeführt haben, ist es bisher der ALI nicht gelungen, dies wieder in Wilhelmshaven einzuführen. Die ALI ist hier seitdem für das Amt eingesprungen, um die Kosten für die betroffenen Bürger:innen wenigstens zu reduzieren.
Auch der ehrenamtliche behördliche Begleitdienst wird in Wilhelmshaven nur noch in absoluten Notlagen durchgeführt, was heißt, dass Menschen die einen Beistand bedürfen z.B bei der ärztlichen Pflegegradeinstufung durch die Pflegekasse in den Wohnräumen der Antragsteller:innen, bei Einladungen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter oder anderen Behörden im Sozialrecht nun keine begleitende Unterstützung durch die ALI mehr bekommen können.
Der gemeinnützige Verein der Arbeitslosen in Wilhelmshaven/Friesland e.V. unter dessen Dach die Arbeitsloseninitiative ihr Sozial- und Existenzsicherungsberatung für erwerbslose und Menschen mit geringeren Einkommen seit über 30 Jahren durchführt, hofft, dass sich in diesem Jahr doch noch eine sozialverantwortliche Mehrheit im Rat der Stadt bildet, um die unverständliche Ratsentscheidung nicht nur bezüglich der ALI, sondern auch gegenüber anderen Beratungs- und Unterstützungsorganisationen in Wilhelmshaven, die ebenfalls von dem Ratsbeschluss der kommunalen Leistungseinstellungen betroffen sind und deren Arbeit damit auch gefährdet ist, zu berichtigen.
Euer ALI-Team
Leserbrief aus der Wilhelmshaven Zeitung vom 15.01.205

Pressebericht der Wilhelmshavener Zeitung vom 06.01.2025

Pressebericht der Wilhelmshaven Zeitung vom 03.01.2025

Pressebericht der Wilhelmshavener Zeitung vom 03.Juni 2024

Pressemitteilung der ALI vom 09.02.2024
ALI WHV/FRI lädt zur öffentlichen Versammlung in die Volkshochschule Wilhelmshaven ein
!!Achtung, die erste Ali Versammlung nach langer Zeit findet nicht in Zeit von 17:00 – 19:00 Uhr statt, sondern von 17:30 – 19:30 Uhr!!
Thema: Bürgergeldbezug: Arbeiten lohnt sich nicht mehr oder doch?
Die Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven/Friesland freut sich, alle interessierten Bürger*innen am Dienstag den 13.02.2024 von 17:30 bis 19:30 Uhr zur einer für alle offenen Informationsversammlung in den Raum 011 der Volkshochschule Wilhelmshaven in der Virchowstr. 29 einzuladen.
Thema der Veranstaltung ist eine kritische und auf tatsächliche Fakten und Zahlen basierte Auseinandersetzung mit der These und politischen Kampagne, dass sich Arbeit seit der Einführung des Bürgergeldes nicht mehr lohnt. Es werden unter anderem die verschiedenen staatlichen Leistungen Bürgergeld, Wohngeld oder Lastenzuschuss und Kinderzuschlag an Fallbeispielen mit oder ohne Erwerbsarbeit in einem kurzen Vortrag vor- und gegenübergestellt. Im Anschluss wird es Raum für eine offene Diskussionen und Fragen der Teilnehmer*innen geben.
Am 24.02.2024 von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr ist die ALI auch mit ihrer monatlichen Sendung „Is wat?“ im Bürgerfunk von Radio Oldenburg eins auf UKW 106,5 im Sendegebiet oder über https://oeins.de/hf-stream/ zu hören. In der Sendung, geht’s um die Themen Armut, Ausgrenzung und Diskriminierung im Alltag und Aktuelles aus diesem Bereich sowie um bestehendes oder geplantes aus der sozialen Gesetzgebung und den Auswirkungen dieser Regelungen auf den Lebensalltag betroffener Bürger*innen.
Pressemitteilung der ALI vom 02.02.2024
ALI WHV/FRI hat geänderte Sozialberatungszeiten in Schortens und
Wilhelmshaven Die Arbeitsloseninitiative berät ab Februar in Schortens im „Pferdestall“ im Zentrum für Kinder, Jugendliche und Familien im Alter Brauerweg 1, 26419 Schortens nicht mehr an jeden 1. und 3. Mittwoch sondern an jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 09:00 – 12:00 Uhr.
In Wilhelmshaven ändert sich ab Februar die Beratungszeit am Nachmittag im ALI Büro in der Rheinstr.118 für Erwerbstätige von vormals jeden Montag von 16:30 – 18:30 Uhr auf jeden Donnerstag von 16:00 – 18:00 Uhr.
Das gesamte Sozialberatungsangebot in Wilhelmshaven und Friesland ist auf der ALI Homepage im Internet unter www.ali-whv-fri.de einzusehen. Die unabhängige und kostenlose Sozialberatung der Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven/Friesland richtet sich an alle Menschen, die von Erwerbslosigkeit betroffen sind und Bürgergeld und/oder Arbeitslosengeld I beziehen oder deren Einkommen trotz Erwerbseinkommen oder anderen Einkommensarten wie Krankengeld, Alters- oder, Elterngeld, Mutterschaftsgeld usw. so gering ist, dass das Geld nicht ausreicht, um sich sich selbst oder ihre angehörigen Familienmitglieder im Haushalt versorgen zu können.
Die ALI unterstützt in ihrer Sozialberatung bei der Antragstellung oder wenn Fragen und Unklarheiten bezüglich Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II (Bürgergeld), Wohngeld, Kündigungen, Kinderzuschlag, Bildung- und Teilhabe bei Kindern und Jugendlichen, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter, Rente,
Schwerbehinderung, Elterngeld, Mutterschaftsgeld usw. bestehen.
Euer ALI Team
Pressebericht in der „NWZ“ vom 26.10.2023
Pressebericht in der „WZ“ vom 26.10.2023
Pressemitteilung
Am 19.01.2022 wurde ein offener Brief, an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gesendet.
Der Grund dafür sind die Stark steigende Energiepreise:
Jobcenter müssen sofort die Höchstbeträge für anerkannte Heizkosten anheben!
Die Energiepreise steigen überall stark an, hiervon sind insbesondere einkommensschwache Haushalte betroffen.
Während der Corona-Pandemie werden von den Jobcentern befristet bis 31.3.2022 die tatsächlichen Unterkunftskosten (Miete und Heizung) übernommen
Das gilt allerdings nicht in den Fällen, in denen zuvor bereits
nur die angemessenen und nicht die tatsächlichen Unterkunftskosten berücksichtigt wurden, weil das Jobcenter die Heizkosten als zu hoch bewertet. Dort werden grundsätzlich nur „Angemessene Heizkosten“ berücksichtigt (was ein unbestimmter Rechtsbegriff ist).
Es wird immer wieder begründet, dass man ja den Energieanbieter wechseln könne, um die Heizkosten zu senken. Angesichts von massiven Preissteigerungen ist dies momentan allerdings nicht möglich.
Auch verschuldete Menschen mit Schufa-Eintrag können nicht einfach den Energieanbieter wechseln sie fallen bei der Bonitätsprüfung durch.
Laut CHECK24 (Stand: 10.1.2022) haben die Grundversorger ihre Gaspreise in 1.055 Fällen erhöht oder Erhöhungen angekündigt die Gaspreise erhöhen sich danach im Schnitt um 68,6 Prozent und betreffen gut 3,6 Millionen Haushalte bei der Berechnung von Höchstbeträgen nach Verbrauch mit den Gas-Preisen des hiesigen regionalen Grundversorgers EWE ergeben sich je nach Haushaltsgröße höhere jährliche Heizkosten für 2022 in Höhe von 264 € – 336 €. Momentan ist der Grundversorger EWE laut den Vergleichsportalen CHECK24 und VERIVOX in unserer Region der günstigste Anbieter.
Daher die Bitte an den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, dafür Sorge zu tragen, dass die Jobcenter bei der Festlegung von Höchstbeträgen zumindest von den Verbrauchswerten des Bundesheizspiegels und den aktuellen Energiepreisen (der Grundversorger) auszugehen haben.
Es darf und kann nicht sein, dass Jobcenter an veralteten Höchstbeträgen festhalten, für die es gar keine entsprechenden Angebote der Energieversorger mehr gibt.
Der Regionalverbund der Erwerbsloseninitiativen Weser-Ems e.V.