Abschließende Festsetzung nach §41a SGBII

Alle SGB II Leistungsbezieher mit Einkommen, egal wie hoch und welcher Art des Einkommens. Es ist bei einer zu erwartenden Einkommenspanne der untere, bereinigte Betrag zugrunde zu legen.
Sollten Sie jedoch in der höheren Einkommenspanne beschieden worden sein und es fehlen Ihnen weit mehr als der Freibetrag im Monat.
Sollten Sie nach jeder erhaltenden Lohnabrechnung das anhängende Formular ausfüllen und beim Zuständigen Job Center abgeben. Das bewirkt, das Sie nicht bis Ende des Bewilligungszeitraumes auf Ihr Geld warten müssen.

Denken Sie an die Kopie und an den Eingangsstempel!

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