Pressemitteilung 2022

Am 19.01.2022 wurde ein offener Brief, an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gesendet.

Der Grund dafür sind die Stark steigende Energiepreise:

Jobcenter müssen sofort die Höchstbeträge für anerkannte Heizkosten anheben!

Die Energiepreise steigen überall stark an, hiervon sind insbesondere einkommensschwache Haushalte betroffen.

Während der Corona-Pandemie werden von den Jobcentern befristet bis 31.3.2022 die tatsächlichen Unterkunftskosten (Miete und Heizung) übernommen

Das gilt allerdings nicht in den Fällen, in denen zuvor bereits
nur die angemessenen und nicht die tatsächlichen Unterkunftskosten berücksichtigt wurden, weil das Jobcenter die Heizkosten als zu hoch bewertet. Dort werden grundsätzlich nur „Angemessene Heizkosten“ berücksichtigt (was ein unbestimmter Rechtsbegriff ist).

Es wird immer wieder begründet, dass man ja den Energieanbieter wechseln könne, um die Heizkosten zu senken. Angesichts von massiven Preissteigerungen ist dies momentan allerdings nicht möglich.

Auch verschuldete Menschen mit Schufa-Eintrag können nicht einfach den Energieanbieter wechseln sie fallen bei der Bonitätsprüfung durch.

Laut CHECK24 (Stand: 10.1.2022) haben die Grundversorger ihre Gaspreise in 1.055 Fällen erhöht oder Erhöhungen angekündigt die Gaspreise erhöhen sich danach im Schnitt um 68,6 Prozent und betreffen gut 3,6 Millionen Haushalte bei der Berechnung von Höchstbeträgen nach Verbrauch mit den Gas-Preisen des hiesigen regionalen Grundversorgers EWE ergeben sich je nach Haushaltsgröße höhere jährliche Heizkosten für 2022 in Höhe von 264 € – 336 €. Momentan ist der Grundversorger EWE laut den Vergleichsportalen CHECK24 und VERIVOX in unserer Region der günstigste Anbieter.

 

Daher die Bitte an den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, dafür Sorge zu tragen, dass die Jobcenter bei der Festlegung von Höchstbeträgen zumindest von den Verbrauchswerten des Bundesheizspiegels und den aktuellen Energiepreisen (der Grundversorger) auszugehen haben.

Es darf und kann nicht sein, dass Jobcenter an veralteten Höchstbeträgen festhalten, für die es gar keine entsprechenden Angebote der Energieversorger mehr gibt.

Der Regionalverbund der Erwerbsloseninitiativen Weser-Ems e.V.