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Aktenführung

Alle Aktivitäten, Vorgänge und sonstige Vorfälle sollten im eigenen Interesse durch Kopien, Aufzeichnungen und Unterlagen dokumentiert werden!

  1. Anträge
  2. begleitende Unterlagen und Dokumente
  3. Schreiben der Behörden
  4. eigene Schreiben
  5. eigene Notizen, Gedächtnismerker
  6. Berechnungen
  7. Muster, Vordrucke
  8. Bewerbungen
  9. Aussagen der Sachbearbeiter/-innen
  10. Vordrucke der Bundesagentur
  11. Informationsblätter / Rechtstipps
  12. Aktivitäten zur Beendigung der Arbeitslosigkeit
  13. ärztliche Atteste
  14. Schreiben von Arbeitgebern
  15. Aussagen von Politikern
  16. Zeugenaussagen
  17. Vollmachten
  18. Adressen von Initiativen
  19. Rufnummernverzeichnis der Behörden/Ansprechpartner
  20. Internetadressen
  21. Beistände
  22. Beschwerden (besser gesonderte Akte anlegen)
  23. Widersprüche (besser gesonderte Akte anlegen)
  24. Klagen (besser gesonderte Akte anlegen)

Die Akte sollte zu allen Gesprächen mitgenommen werden und auf dem Deckel gut sichtbar ein Aufkleber der Initiative oder Gewerkschaft angebracht sein.

Positionspapier zum SGB II

Bundesweites Bündnis zum Existenzminium Gegründet!

„Ein menschenwürdiges Leben für alle – Das Existenzminimum muss
dringend angehoben werden“ – das forderten am 6. Dezember auf einer
Pressekonferenz in Berlin zwanzig Organisationen gemeinsam und legten
dazu ein Positionpapier vor, in dem die aktuellen Regelsätze kritisch
analysiert und Schlussfolgerungen für eine Neubestimmung des
soziokulturellen Existenzminimums gezogen werden.

Ewerbsloseninitiativen aus dem Bündnis „Krach schlagen statt Kohldampf
schieben“ haben dieses Projekt ins Leben gerufen, nachdem das
Bundesverfassungsgericht im Februar 2010 die Hartz-IV-Regelsätze als
menschenunwürdig beurteilt und von der Politik eine gesetzliche
Neuregelung des soziokulturellen Existenzminimums gefordert hatte.

Zahlreiche Verbände und Organisationen forderten eine Erhöhung der
Regelsätze auf deutlich über 400 Euro, und viele Stellungnahmen waren sich
einig in der Kritik an der erneuten Willkür in den Berechnungen der
Bundesregierung. Aber es gab keine gemeinsamen Forderungen und kein
geschlossenes Auftreten. Ganze fünf Euro mehr im Monat waren schließlich
das Ergebnis der Neubestimmung durch das
„Regelbedarfsermittlungsgesetz“ im April 2011 – ein Schlag ins Gesicht aller
Betroffenen.

Wohl zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepupublik Deutschland
stellen nun Erwerbslose gemeinsam mit Gewerkschaften,
Wohlfahrtsverbänden, Sozialverbänden, Flüchtlingsinitiativen, Bauern- und
Umweltverbänden, Forderungen für ein menschenwürdiges Existenzminimum.

menschenwuerdiges-existenzminimum.org

Beratungsort Wilhelmshaven

Gewerkschaftshaus, Rheinstraße 118, 26382 Wilhelmshaven Beratung jeden Montag und Donnerstag von 09:00 – 12:00 Uhr.

Ratsuchende sollten schon um 8:50 Uhr da sein, da stets eine große Nachfrage herrscht.

Am Donnerstag können Erwerbstätige das Beratungsangebot ab 16:00 -18:00 Uhr wahrnehmen.

Freitags gibt es zusätzlich die Möglichkeit eine Beratung nach vorheriger Terminabsprache wahrzunehmen!