Archiv der Kategorie: Info SGB II
Aktenführung
Alle Aktivitäten, Vorgänge und sonstige Vorfälle sollten im eigenen Interesse durch Kopien, Aufzeichnungen und Unterlagen dokumentiert werden!
- Anträge
- begleitende Unterlagen und Dokumente
- Schreiben der Behörden
- eigene Schreiben
- eigene Notizen, Gedächtnismerker
- Berechnungen
- Muster, Vordrucke
- Bewerbungen
- Aussagen der Sachbearbeiter/-innen
- Vordrucke der Bundesagentur
- Informationsblätter / Rechtstipps
- Aktivitäten zur Beendigung der Arbeitslosigkeit
- ärztliche Atteste
- Schreiben von Arbeitgebern
- Aussagen von Politikern
- Zeugenaussagen
- Vollmachten
- Adressen von Initiativen
- Rufnummernverzeichnis der Behörden/Ansprechpartner
- Internetadressen
- Beistände
- Beschwerden (besser gesonderte Akte anlegen)
- Widersprüche (besser gesonderte Akte anlegen)
- Klagen (besser gesonderte Akte anlegen)
Die Akte sollte zu allen Gesprächen mitgenommen werden und auf dem Deckel gut sichtbar ein Aufkleber der Initiative oder Gewerkschaft angebracht sein.