Sanktion
nach § 31 SGB II erfolgt bei Weigerung zum Abschluss einer
Eingliederungsvereinbarung - Deshalb verhandeln und die Nichteinigung
anstreben (Ich will ja unterschreiben, aber da wäre noch der Punkt und
der Punkt und ....). Beistände (§ 13 Abs. 4 SGB X) und
Teamleiter/Vorgesetzte einbeziehen. Aktennotizen für die Nichteinigung
verlangen. Verhandlungsstände protokollieren.