Hier finden Sie weitere Informationen zu Hartz IV:
Hier finden Sie die neue Service-Leistung
Ihrer Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven /
Friesland:
Beratungs- und Betreuungsangebote der Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven/Friesland
1992
betrug die Zahl der Arbeitslosen ungefähr 8.800. Sie stieg bis 1998 auf
fast 12.300 an. Die Arbeitslosenquote lag im Jahresdurchschnitt 1997
bei 17,2 % und hätte ohne arbeitsmarktpolitische Hilfen des
Arbeitsamtes bei über 20 % gelegen. Der Anteil der Personen, die länger
als 1 Jahr ohne Erwerbsarbeit waren, stieg auf über 40 %, was eine
Verfestigung der Arbeitslosigkeit für fast die Hälfte aller
Erwerbslosen bedeutete.
Parallel zur steigenden Erwerbslosigkeit
nahm auch die Sozialhilfe zu, denn der Hauptgrund für die Verarmung ist
Arbeitslosigkeit. Waren 1995 allein in der Stadt Wilhelmshaven 4.638
Menschen auf Sozialhilfe angewiesen, so stieg diese Zahl auf 7448 im
April 1997.
Mit diesen Bedingungen wollten sich vor einigen Jahren
Betroffene nicht abfinden. Erwerbslose gründeten 1993 die
Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven/Friesland. Am 05.07.1994 ist
daraus ein gemeinnütziger "Verein der Arbeitslosen in
Wilhelmshaven/Friesland e.V." mit Beratungsstellen in Bockhorn, Jever,
Sande, Schortens, Varel und Wilhelmshaven geworden.
Finanziert
wurden die Projektkosten durch Mitgliedsbeiträge, ABM, Spenden, von
Einzelpersonen, Zuschüsse der Stadt Wilhelmshaven, des Landkreises
Friesland und mehreren kreisangehörigen Städten und Gemeinden gemeinsam
mit dem Land Niedersachsen durch die "Richtlinie über die Gewährung und
Zuwendung zur Förderung von Arbeitslosen- und Sozialhilfeinitiativen"
(FAS-Programm).
Das Arbeitsmarktprogramm des Landes ist zum
01.01.2005 ersatzlos gestrichen worden, sodass der Verein den größten
Zuschussgeber verloren hat.
Der aus dem FAS-Programm gezahlte
Zuschuss in Höhe von jährlich 22.000 € kann von der
Arbeitsloseninitiative nicht durch Eigenmittel aufgefangen werden.
Dadurch wird es immer schwieriger, die unabhängige, ganzheitliche Sozialberatung aufrecht zu erhalten.
Mit
der hohen Arbeitslosigkeit in Wilhelmshaven und Friesland begründet
sich einerseits der quantitativ sehr hohe Beratungsbedarf. Andererseits
steigen die Anforderungen an die Sozialberatung durch die schnelle
Abfolge gesetzlicher Reformen, Verordnungen und Richtlinien in der
Sozialgesetzgebung, Sie machen nicht nur die permanente Weiterbildung
der Berater notwendig, sie verunsichern vor allem die Ratsuchenden und
machen Menschen in diesem Lande zu Ratlosen.
Ab dem 1. Januar
2005 sind u. a. zwei Sozialgesetze eng miteinander Verknüpft, das
Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), besser
bekannt unter "Hartz IV" und das Sozialgesetzbuch III
(Arbeitslosengeldes I). Die alte Regelung mit der Arbeitslosenhilfe und
der Sozialhilfe gibt es in der alten Form nicht mehr.
Sozialberatung
Die ganzheitliche Sozialberatung ist das Kernstück unserer Arbeit.
Wozu Sozialberatung und für wen wird sie angeboten?
In Anlehnung an die Adressaten des neuen Arbeitsförderungsrechtes lassen sich die Zielgruppen der Sozialberatung in
Beratungs- und Betreuungsangebote
Arbeitslosigkeit
ist, neben der faktischen materiellen Ausgrenzung, eine negativ
definierte und stigmatisierende Lebenssituation. Es ist daher das
ureigenste Interesse der Erwerbslosen, diese Situation zu überwinden.
Darauf hat sich die Arbeitsloseninitiative mit ihrer Sozialberatung eingestellt.
Bewerbungs- und Vorstellungstraining, Formulierungshilfen und
Gestaltungsempfehlungen gehören selbstverständlich zur Arbeitsmarktorientierung der Sozialberatung.
Darüber hinaus werden Stellenangebote durch Aushang allen Ratsuchenden bekanntgegeben.
Einige
Beispiele: Durch gute Kenntnisse des Berufsprofils konnte einem
Langzeitarbeitslosen eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit als
Dreher vermittelt werden. Eine arbeitslose Erzieherin hat durch unseren
Hinweis auf ein Stellenangebot einen neuen Arbeitsplatz in ihrem Beruf
erhalten. Ein Existenzgründer stellte eine zusätzliche Angestellte nach
unserer Anregung ein.
Sozialberatung für Betriebsräte / Personalräte
Die
tägliche Sozialberatung mit Arbeitnehmern ist, auch wenn sie sich an
die ratsuchende Person persönlich richtet, oft auch schon eine Beratung
für Betriebsräte und Arbeitgeber. Zum Beispiel: Wird Auskunft über die
tariflichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen gegeben und endet ein
Arbeitsverhältnis unter deren Beachtung, erspart das den Arbeitnehmern
evtl. Leistungsausfälle und dem Arbeitgeber die juristische Klärung des
Kündigungsschutzes.
Neben der indirekten Verknüpfung bietet das neue
Arbeitsförderungsrecht umfangreiche Fördermittel für Arbeitgeber, damit
diesen das Beschäftigungsrisiko minimiert wird.
Die betriebliche
Beratung ist bereits jetzt ein Teil unserer Sozialberatung. Sie hat
vorbeugenden Charakter und trägt dazu bei, frühzeitig Probleme zu
erkennen und zu vermeiden. In der Regel ist diese durch Kooperation mit
den organisierten Arbeitnehmervertretungen möglich und sie findet bei
Betriebsrats/Personalratssitzungen, oder auf Betriebsversammlungen
statt. Ob es um Betriebsveränderungen, Massenentlassungen,
Produktionsaufgabe oder Insolvenz geht, stets sind Arbeitsplätze
gefährdet und für ArbeitnehmerInnen drohte Arbeitslosigkeit.
Beispiel
Debis: Auf Einladung des Betriebsrates konnten gemeinsam mit der
Personalleitung Kündigungsfristen, Abfindungsregelungen, Sperr- und
Ruhenszeiten geklärt und für die von Arbeitslosigkeit bedrohten
Arbeitnehmer Nachteile vermieden werden. Für den Arbeitgeber waren
Lösungen vom Interesse und die Vermeidung von Kündigungsschutzklagen.
In
diesem Teilbereich unserer Beratung, ist Bedarf sowohl für etablierte
Betriebe als auch für Existenzgründungen dringend erforderlich.
Sozialberatung für Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
Besonderen
Wert legen wir auf die Beratung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern in
Kursen und Lehrgängen von Trägern der Weiterbildung und Umschulung.
Beim Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft; beim
Berufsfortbildungswerk des DGB, sowie in den berufsbildenden Schulen
nehmen wir diese Aufgaben war.\Da uns die Förderrichtlinien bekannt
sind, kommt es auch zur Initiierung von Arbeitsplatzangeboten mit Hilfe
der Beratung über die vorhandenen Arbeitsmarktinstrumente.
Betriebe,
Kultur-, Sozial- und Freizeitvereine informieren wir über diese
Instrumente und unterstützen bei der Antragsformulierung. Damit sind
vor allem Einrichtungen der Weiterbildung und Umschulung gemeint, aber
auch Beschäftigungsförderungsgesellschaften, die durch verschiedene
Fördermittel Arbeitsplatzverlust vermeiden können.
Weiterentwicklung der Arbeitsloseninitiative
Über diese aufgezählten und jetzt schon etablierten Leistungen hinaus ist die
Weiterentwicklung
der Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven/Friesland denkbar. Allerdings
nur dann, wenn die jetzige Schwerpunktarbeit der unabhängigen
Sozialberatung von Erwerbslosen stabilisiert wird und qualifizierte
MitarbeiterInnen dauerhaft beschäftigt werden können und die
Finanzierung über Zuschüsse des Landkreises Friesland und deren
Gemeinden sowie die Stadt Wilhelmshaven oder/und über andere
Institutionen sichergestellt wird.
Unsere Forderung, dass es
notwendiger denn je ist ein Arbeitsmarktprogramm des Landes
Niedersachsen für die unabhängige ganzheitliche Sozialberatung
einzurichten, wie es mit dem Arbeitsmarktprogramm zur Förderung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfeinitiativen (FAS) bis zum 31.12.2004 der
Fall war, bleibt davon unberührt.
Ali WHV/FRI
Weserstraße 51
26382 Wilhelmshaven
Januar 2008
Sozialberatung für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer
in unserem Sinne ist ein sehr umfassender Begriff, der dadurch etwas
deutlicher wird, wenn wir beschreiben, wer in die Beratung kommt:
Die
Inhalte der Sozialberatung umfassen die Förderung der
Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, die praktische Hilfe gegenüber
Behörden und Arbeitgebern und
die Unterstützung bei der Durchsetzung von gesellschaftlichen Rechten.
Eine
Aufbauarbeit und längere Begleitung von Ratsuchenden verlangt ferner
von den Sozialberatern Kompetenzen in pädagogischer Betreuungs- und
psychosozialer Beratungsarbeit. Die juristischen Grundlagen dieser
Aufgaben sind entsprechend der vielfältigen Lebenssituationen und der
Differenzierung des Sozialsystems äußerst breit gefächert. Sie setzen
sich zusammen aus Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien zu:
- Arbeitnehmer
- Betriebsrat / Personalrat
- Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
- ArbeiterInnen und Angestellte, die vor einer Kündigung stehen
- Personen, die nur vorübergehend oder auch über mehrere Jahre arbeitslos sind
- ArbeiterInnen und Angestellte, die sich beruflich verändern wollen
- Arbeitslose in oder vor ABM bzw. Umschulungs- oder Fortbildungskursen
- arbeitslose Jugendliche
- Grundsicherungsberechtigte
- Personen, die zum Kreis der Schwerbehinderten zählen
- Personen, die Hilfe bei Bewerbungen benötigen
- überschuldete Personen
- Alleinerziehende mit ihren Kindern
- Aussiedler und ausländische Mitbürger
- Auszubildende, SchülerInnen, Studenten
- RentnerInnen
- Wohnungs- und Obdachlose, etc.
- Menschen mit gesundheitlichen Problemen
- Arbeitslosengeld I
- Arbeitslosengeld II
- Grundsicherung im Alter
- Wohngeld
- Ausbildungsförderung, Fortbildung und Umschulung, Rehabilitation
- beschäftigungsfördernden Maßnahmen und Leistungen
- Elterngeld, Kindergeld, Unterhaltsrecht
- Arbeitsrecht
- Kündigungsschutz nach dem BGB
- Schuldenproblematik
- Mietrecht
- und
vieles
mehr
- Seminare für Betroffene zur Überwindung der Erwerbslosigkeit
- Seminare und Vorträge bei Anforderung aus den verschiedensten Sphären
- Seminare für Betriebs- und Personalräte über die Regelungen des SGB II und SGB III, sowie anderer Sozialgesetze