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Ihrer Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven /
Friesland:
Beratungs- und Betreuungsangebote der Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven/Friesland
1992 betrug die Zahl der Arbeitslosen ungefähr 8.800. Sie stieg bis 1998 auf fast 12.300 an. Die Arbeitslosenquote lag im Jahresdurchschnitt 1997 bei 17,2 % und hätte ohne arbeitsmarktpolitische Hilfen des Arbeitsamtes bei über 20 % gelegen. Der Anteil der Personen, die länger als 1 Jahr ohne Erwerbsarbeit waren, stieg auf über 40 %, was eine Verfestigung der Arbeitslosigkeit für fast die Hälfte aller Erwerbslosen bedeutete.
Parallel zur steigenden Erwerbslosigkeit nahm auch die Sozialhilfe zu, denn der Hauptgrund für die Verarmung ist Arbeitslosigkeit. Waren 1995 allein in der Stadt Wilhelmshaven 4.638 Menschen auf Sozialhilfe angewiesen, so stieg diese Zahl auf 7448 im April 1997.
Mit diesen Bedingungen wollten sich vor einigen Jahren Betroffene nicht abfinden. Erwerbslose gründeten 1993 die Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven/Friesland. Am 05.07.1994 ist daraus ein gemeinnütziger "Verein der Arbeitslosen in Wilhelmshaven/Friesland e.V." mit Beratungsstellen in Bockhorn, Jever, Sande, Schortens, Varel und Wilhelmshaven geworden.
Finanziert wurden die Projektkosten durch Mitgliedsbeiträge, ABM, Spenden, von Einzelpersonen, Zuschüsse der Stadt Wilhelmshaven, des Landkreises Friesland und mehreren kreisangehörigen Städten und Gemeinden gemeinsam mit dem Land Niedersachsen durch die "Richtlinie über die Gewährung und Zuwendung zur Förderung von Arbeitslosen- und Sozialhilfeinitiativen" (FAS-Programm).
Das Arbeitsmarktprogramm des Landes ist zum 01.01.2005 ersatzlos gestrichen worden, sodass der Verein den größten Zuschussgeber verloren hat.
Der aus dem FAS-Programm gezahlte Zuschuss in Höhe von jährlich 22.000 € kann von der Arbeitsloseninitiative nicht durch Eigenmittel aufgefangen werden.
Dadurch wird es immer schwieriger, die unabhängige, ganzheitliche Sozialberatung aufrecht zu erhalten.

Mit der hohen Arbeitslosigkeit in Wilhelmshaven und Friesland begründet sich einerseits der quantitativ sehr hohe Beratungsbedarf. Andererseits steigen die Anforderungen an die Sozialberatung durch die schnelle Abfolge gesetzlicher Reformen, Verordnungen und Richtlinien in der Sozialgesetzgebung, Sie machen nicht nur die permanente Weiterbildung der Berater notwendig, sie verunsichern vor allem die Ratsuchenden und machen Menschen in diesem Lande zu Ratlosen.

Ab dem 1. Januar 2005 sind u. a. zwei Sozialgesetze eng miteinander Verknüpft, das Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), besser bekannt unter "Hartz IV" und das Sozialgesetzbuch III (Arbeitslosengeldes I). Die alte Regelung mit der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe gibt es in der alten Form nicht mehr.

Sozialberatung
Die ganzheitliche Sozialberatung ist das Kernstück unserer Arbeit.
Wozu Sozialberatung und für wen wird sie angeboten?
In Anlehnung an die Adressaten des neuen Arbeitsförderungsrechtes lassen sich die Zielgruppen der Sozialberatung in
Beratungs- und Betreuungsangebote
Arbeitslosigkeit ist, neben der faktischen materiellen Ausgrenzung, eine negativ definierte und stigmatisierende Lebenssituation. Es ist daher das ureigenste Interesse der Erwerbslosen, diese Situation zu überwinden.
Darauf hat sich die Arbeitsloseninitiative mit ihrer Sozialberatung eingestellt.
Bewerbungs- und Vorstellungstraining, Formulierungshilfen und
Gestaltungsempfehlungen gehören selbstverständlich zur Arbeitsmarktorientierung der Sozialberatung.
Darüber hinaus werden Stellenangebote durch Aushang allen Ratsuchenden bekanntgegeben.
Einige Beispiele: Durch gute Kenntnisse des Berufsprofils konnte einem Langzeitarbeitslosen eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit als Dreher vermittelt werden. Eine arbeitslose Erzieherin hat durch unseren Hinweis auf ein Stellenangebot einen neuen Arbeitsplatz in ihrem Beruf erhalten. Ein Existenzgründer stellte eine zusätzliche Angestellte nach unserer Anregung ein.

Sozialberatung für Betriebsräte / Personalräte
Die tägliche Sozialberatung mit Arbeitnehmern ist, auch wenn sie sich an die ratsuchende Person persönlich richtet, oft auch schon eine Beratung für Betriebsräte und Arbeitgeber. Zum Beispiel: Wird Auskunft über die tariflichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen gegeben und endet ein Arbeitsverhältnis unter deren Beachtung, erspart das den Arbeitnehmern evtl. Leistungsausfälle und dem Arbeitgeber die juristische Klärung des Kündigungsschutzes.
Neben der indirekten Verknüpfung bietet das neue Arbeitsförderungsrecht umfangreiche Fördermittel für Arbeitgeber, damit diesen das Beschäftigungsrisiko minimiert wird.
Die betriebliche Beratung ist bereits jetzt ein Teil unserer Sozialberatung. Sie hat vorbeugenden Charakter und trägt dazu bei, frühzeitig Probleme zu erkennen und zu vermeiden. In der Regel ist diese durch Kooperation mit den organisierten Arbeitnehmervertretungen möglich und sie findet bei Betriebsrats/Personalratssitzungen, oder auf Betriebsversammlungen statt. Ob es um Betriebsveränderungen, Massenentlassungen, Produktionsaufgabe oder Insolvenz geht, stets sind Arbeitsplätze gefährdet und für ArbeitnehmerInnen drohte Arbeitslosigkeit.
Beispiel Debis: Auf Einladung des Betriebsrates konnten gemeinsam mit der Personalleitung Kündigungsfristen, Abfindungsregelungen, Sperr- und Ruhenszeiten geklärt und für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer Nachteile vermieden werden. Für den Arbeitgeber waren Lösungen vom Interesse und die Vermeidung von Kündigungsschutzklagen.
In diesem Teilbereich unserer Beratung, ist Bedarf sowohl für etablierte Betriebe als auch für Existenzgründungen dringend erforderlich.

Sozialberatung für Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
Besonderen Wert legen wir auf die Beratung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Kursen und Lehrgängen von Trägern der Weiterbildung und Umschulung. Beim Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft; beim Berufsfortbildungswerk des DGB, sowie in den berufsbildenden Schulen nehmen wir diese Aufgaben war.\Da uns die Förderrichtlinien bekannt sind, kommt es auch zur Initiierung von Arbeitsplatzangeboten mit Hilfe der Beratung über die vorhandenen Arbeitsmarktinstrumente.
Betriebe, Kultur-, Sozial- und Freizeitvereine informieren wir über diese Instrumente und unterstützen bei der Antragsformulierung. Damit sind vor allem Einrichtungen der Weiterbildung und Umschulung gemeint, aber auch Beschäftigungsförderungsgesellschaften, die durch verschiedene Fördermittel Arbeitsplatzverlust vermeiden können.

Weiterentwicklung der Arbeitsloseninitiative
Über diese aufgezählten und jetzt schon etablierten Leistungen hinaus ist die
Weiterentwicklung der Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven/Friesland denkbar. Allerdings nur dann, wenn die jetzige Schwerpunktarbeit der unabhängigen Sozialberatung von Erwerbslosen stabilisiert wird und qualifizierte MitarbeiterInnen dauerhaft beschäftigt werden können und die Finanzierung über Zuschüsse des Landkreises Friesland und deren Gemeinden sowie die Stadt Wilhelmshaven oder/und über andere Institutionen sichergestellt wird.
Unsere Forderung, dass es notwendiger denn je ist ein Arbeitsmarktprogramm des Landes Niedersachsen für die unabhängige ganzheitliche Sozialberatung einzurichten, wie es mit dem Arbeitsmarktprogramm zur Förderung von Arbeitslosen- und Sozialhilfeinitiativen (FAS) bis zum 31.12.2004 der Fall war, bleibt davon unberührt.

Ali WHV/FRI
Weserstraße 51
26382 Wilhelmshaven

Januar 2008
Sozialberatung für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer in unserem Sinne ist ein sehr umfassender Begriff, der dadurch etwas deutlicher wird, wenn wir beschreiben, wer in die Beratung kommt:
Die Inhalte der Sozialberatung umfassen die Förderung der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, die praktische Hilfe gegenüber Behörden und Arbeitgebern und
die Unterstützung bei der Durchsetzung von gesellschaftlichen Rechten.
Eine Aufbauarbeit und längere Begleitung von Ratsuchenden verlangt ferner von den Sozialberatern Kompetenzen in pädagogischer Betreuungs- und psychosozialer Beratungsarbeit. Die juristischen Grundlagen dieser Aufgaben sind entsprechend der vielfältigen Lebenssituationen und der Differenzierung des Sozialsystems äußerst breit gefächert. Sie setzen sich zusammen aus Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien zu:


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Verein der Arbeitslosen in Wilhelmshaven / Friesland e.V. - Spendenkonto: Sparkasse Wilhelmshaven, Konto-Nr. 2 520 815, BLZ 282 501 10
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