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Landessozialgericht Niedersachsen / Bremen: Sensationelles Urteil wg. Kosten der Unterkunft  

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen spricht SGB II - Empfängern höhere Unterkunftskosten zu und sanktioniert deutlich die Verwaltungspraxis des Job-Center Wilhelmshaven.

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat das Job-Center Wilhelmshaven im Rahmen einer sehr lesenswerten Grundsatzentscheidung (Urteil umfasst 30 Seiten!) mit Urteil vom 11.12.2008, Az. L 13 AS 128/07 (www.behindertemenschen.de/PDF/LSG/lsg-l_13_as_128_07-urteil.pdf) verpflichtet, einer dreiköpfigen Bedarfsgemeinschaft für den Zeitraum vom 1. Juni bis 30. November 2006 die tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten zu zahlen.

I. Sachverhalt

Die dreiköpfige Familie bewohnt eine 88,59 qm große Dreizimmerwohnung, für die eine monatlich Bruttokaltmiete in Höhe von 412,00 Euro sowie ein monatlicher Heizkostenabschlag in Höhe von 120,00 Euro zu entrichten ist. Das Job-Center Wilhelmshaven wollte dem gegenüber lediglich monatliche Unterkunftskosten i. H. v. 372,00 Euro sowie monatliche Heizkosten in Höhe von 96,73 (anteilig auf 75 Quadratmeter) übernehmen.

Der Beklagte (J-C Wilhelmshaven) wandte im o. g. Verfahren ein, dass in Wilhelmshaven eine erhöhte Anzahl an Wohnraum leer stehen würde und von daher für Hartz IV - Empfänger Wohnungen zum ermittelten „angemessenen" Mietzins tatsächlich beziehbar seien. Zur Glaubhaftmachung legte der Beklagte eine Datensammlung in Form von 14 Aktenordnern vor.

II. Gericht verwertet umfangreiche Erhebungen der Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven/Friesland (ALI)

Die Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven/Friesland (ALI) hat zu dem Urteil des Landessozialgerichts einen wichtigen Beitrag geleistet und diesbezüglich wörtlich ausgeführt:

"Außerdem haben die Kläger eine Untersuchung der Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven/Friesland vorgelegt. Nach den Angaben dieser Untersuchung sind im Jahre 2008 auf dem Wohnungsmarkt in Wilhelmshaven nur sehr wenige Wohnungen angeboten worden, deren Bruttokaltmiete unterhalb der Mietobergrenzen der Stadt Wilhelmshaven gelegen hätten. Diese Wohnungen hätten jeweils nur über eine Ausstattung auf niedrigstem Niveau - z.B. alte, einfachverglaste Fenster, feuchte Wände, verschmutzte Treppenhäuser etc. verfügt. Auf Anfrage der Arbeitsloseninitiative hätten zwei Immobilienmakler erklärt, sie könnten zu den von der Stadt festgelegten Mietobergrenzen keine Wohnungen anbieten. Auch einer der größten örtlichen Vermieter, der Bauverein Rüstringen, der 2.866 Wohnungen vermiete, verlange Mieten, die im Durchschnitt über den Mietobergrenzen lägen. So betrüge allein die Kaltmiete für Wohnungen von bis zu 50 Quadratmetern im Schnitt ca. 240,00 Euro. Hinzu kämen noch kalte Nebenkosten von ca. 61,00 Euro. Auch bei der Spar&Bau Wohnungsgenossenschaft eG - die 3.128 Wohnungen in ihrem Bestand habe - würden nach telefonischer Auskunft Bruttokaltmieten von durchschnittlich 5,88 Euro je Quadratmeter verlangt. Nach einer Recherche im Internet biete auch die größte Wohnungsbaugesellschaft, die Immobilien Management Jade, die ca. 7.000 Wohnungen anbiete, Wohnungen nur zu Preisen an, die oberhalb der rechten Spalte der Wohngeldtabelle lägen. Insgesamt deckten die drei genannten Wohnungsbaugesellschaften etwa ein Drittel des Wohnungsmarktes in Wilhelmshaven ab. Von daher sei nicht verständlich, wie die Stadt Wilhelmshaven zu den von ihr festgelegten Mietobergrenzen gekommen sei."

usw.

Das vollständige Urteil finden Sie als PDF-Dokument zum Download auf der homepage des Fachanwalts für Sozialrecht Alfred Kroll.

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http://www.behindertemenschen.de/PDF/LSG/lsg-l_13_as_128_07-urteil.pdf