Das
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen spricht SGB II - Empfängern
höhere Unterkunftskosten zu und sanktioniert deutlich die
Verwaltungspraxis des Job-Center Wilhelmshaven.
Das LSG
Niedersachsen-Bremen hat das Job-Center Wilhelmshaven im Rahmen einer
sehr lesenswerten Grundsatzentscheidung (Urteil umfasst 30 Seiten!) mit
Urteil vom 11.12.2008, Az. L 13 AS 128/07
(www.behindertemenschen.de/PDF/LSG/lsg-l_13_as_128_07-urteil.pdf)
verpflichtet, einer dreiköpfigen Bedarfsgemeinschaft für den Zeitraum
vom 1. Juni bis 30. November 2006 die tatsächlichen Unterkunfts- und
Heizkosten zu zahlen.
I. Sachverhalt
Die dreiköpfige
Familie bewohnt eine 88,59 qm große Dreizimmerwohnung, für die eine
monatlich Bruttokaltmiete in Höhe von 412,00 Euro sowie ein monatlicher
Heizkostenabschlag in Höhe von 120,00 Euro zu entrichten ist. Das
Job-Center Wilhelmshaven wollte dem gegenüber lediglich monatliche
Unterkunftskosten i. H. v. 372,00 Euro sowie monatliche Heizkosten in
Höhe von 96,73 (anteilig auf 75 Quadratmeter) übernehmen.
Der
Beklagte (J-C Wilhelmshaven) wandte im o. g. Verfahren ein, dass in
Wilhelmshaven eine erhöhte Anzahl an Wohnraum leer stehen würde und von
daher für Hartz IV - Empfänger Wohnungen zum ermittelten „angemessenen"
Mietzins tatsächlich beziehbar seien. Zur Glaubhaftmachung legte der
Beklagte eine Datensammlung in Form von 14 Aktenordnern vor.
II. Gericht verwertet umfangreiche Erhebungen der Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven/Friesland (ALI)
Die
Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven/Friesland (ALI) hat zu dem Urteil
des Landessozialgerichts einen wichtigen Beitrag geleistet und diesbezüglich wörtlich ausgeführt:
"Außerdem haben die Kläger eine Untersuchung der Arbeitsloseninitiative
Wilhelmshaven/Friesland vorgelegt. Nach den Angaben dieser Untersuchung
sind im Jahre 2008 auf dem Wohnungsmarkt in Wilhelmshaven nur sehr
wenige Wohnungen angeboten worden, deren Bruttokaltmiete unterhalb der
Mietobergrenzen der Stadt Wilhelmshaven gelegen hätten. Diese
Wohnungen hätten jeweils nur über eine Ausstattung auf niedrigstem
Niveau - z.B. alte, einfachverglaste Fenster, feuchte Wände,
verschmutzte Treppenhäuser etc. verfügt. Auf Anfrage der
Arbeitsloseninitiative hätten zwei Immobilienmakler erklärt, sie
könnten zu den von der Stadt festgelegten Mietobergrenzen keine
Wohnungen anbieten. Auch einer der größten örtlichen Vermieter, der
Bauverein Rüstringen, der 2.866 Wohnungen vermiete, verlange Mieten,
die im Durchschnitt über den Mietobergrenzen lägen. So betrüge allein
die Kaltmiete für Wohnungen von bis zu 50 Quadratmetern im Schnitt ca.
240,00 Euro. Hinzu kämen noch kalte Nebenkosten von ca. 61,00 Euro.
Auch bei der Spar&Bau Wohnungsgenossenschaft eG - die 3.128
Wohnungen in ihrem Bestand habe - würden nach telefonischer Auskunft
Bruttokaltmieten von durchschnittlich 5,88 Euro je Quadratmeter
verlangt. Nach einer Recherche im Internet biete auch die größte
Wohnungsbaugesellschaft, die Immobilien Management Jade, die ca. 7.000
Wohnungen anbiete, Wohnungen nur zu Preisen an, die oberhalb der
rechten Spalte der Wohngeldtabelle lägen. Insgesamt deckten die drei
genannten Wohnungsbaugesellschaften etwa ein Drittel des
Wohnungsmarktes in Wilhelmshaven ab. Von daher sei nicht verständlich,
wie die Stadt Wilhelmshaven zu den von ihr festgelegten Mietobergrenzen
gekommen sei."
usw.
Das vollständige Urteil finden Sie als PDF-Dokument zum Download auf der homepage des Fachanwalts für Sozialrecht Alfred Kroll.
Hier der Link: